der PAVIS Payments GmbH
Gültig ab 01. Juli 2020
der PAVIS Payments GmbH
Gültig ab 01. Juli 2020
Die PAVIS Payments GmbH, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg („PAVIS Payments“) erbringt für natürliche oder juristische Personen („Kunde“) Zahlungsdienste auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen („Zahlungsdienstevertrag“). Die PAVIS Payments und der Kunde werden im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet.
Der Kunde handelt bei dem Abschluss des Zahlungsdienstevertrags ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Eine Nutzung der nach dem Zahlungsdienstevertrag zu erbringenden Leistungen zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
Die sich aus §§ 675d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 248 §§ 3-9 EGBGB ergebenden Informationspflichten der PAVIS Payments werden abbedungen und finden auf die Leistungen der PAVIS Payments gegenüber dem Kunden keine Anwendung.
Der Kunde kann die PAVIS Payments beauftragen, der PAVIS Payments zuvor auf einem hierfür bei einem von der PAVIS Payments zu diesem Zweck beauftragten Kreditinstitut („Bank“) eingerichteten Konto („Einzahlungskonto“) zur Verfügung gestellte Geldbeträge („Geldbeträge“) zu dem von dem Kunden vorgegebenen Zeitpunkt bargeldlos zugunsten eines von dem Kunden vorgegebenen Empfängerkontos („Zielkonto“) weiterzuleiten („Überweisungsauftrag“). Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Angaben bestimmen sich nach den Ziffern 12.1, 13.1.1 und 13.2.1 dieser Nutzungsbedingungen („erforderliche Angaben“). Der Kunde teilt der PAVIS Payments die erforderlichen Angaben im Rahmen des jeweiligen Überweisungsauftrags entweder selbst oder mittels eines Erklärungsboten mit.
Die PAVIS Payments als Treuhänder wird für den Kunden als Treugeber die nach Ziffer 2 von dem Kunden zur Verfügung gestellten Geldbeträge auf einem oder mehreren Einzahlungskonten bei der Bank entgegennehmen und hinterlegen. Die Einzahlungskonten werden auf den Namen von der PAVIS Payments als offene Treuhandkonten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b ZAG geführt. Die Einzahlungskonten können auch als Treuhandsammelkonten geführt werden. Die PAVIS Payments wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 hinterlegten Zahlungsbeträge buchungstechnisch jederzeit dem Kunden zugeordnet werden können und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Kunden, für die sie gehalten werden, vermischt werden.
Die Überweisung auf das Zielkonto erfolgt dergestalt, dass die PAVIS Payments im Auftrag des Kunden die Bank anweist (weitergeleiteter Auftrag), die Überweisung auszuführen. Für das Rechtsverhältnis zwischen der PAVIS Payments und der Bank gelten die Vertragsbedingungen der Bank.
Für die Erteilung eines Überweisungsauftrags an die PAVIS Payments hat der Kunde die nachfolgende Kundenkennung des Zahlungsempfängers oder eine andere Kennung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zu verwenden.
(1) Der Kunde erteilt der PAVIS Payments den Überweisungsauftrag mittels eines von der PAVIS Payments zugelassenen technischen Verfahrens oder in der mit der PAVIS Payments anderweitig vereinbarten Art und Weise mit den erforderlichen Angaben gemäß Ziffer 12.1 beziehungsweise Ziffern 13.1.1. und 13.2.1.
(2) Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die PAVIS Payments die Ausführung ablehnen (siehe auch Ziffer 7).
Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag mittels eines von der PAVIS Payments zugelassenen technischen Verfahrens oder in der mit der PAVIS Payments anderweitig vereinbarten Art und Weise. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die PAVIS Payments die für die Ausführung des Überweisungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode)
(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der PAVIS Payments zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen von der PAVIS Payments.
(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag von der PAVIS Payments, gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. Geschäftstage der PAVIS Payments sind Montag bis Freitag.
(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem zwischen dem Kunden und der PAVIS Payments vereinbarten Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Ziffer 12.2, 13.1.2, 13.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.
(1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der PAVIS Payments (siehe Ziffer 5.1 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der PAVIS Payments widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Ziffer 5.1 Absätze 1 und 2 ein Widerruf nicht mehr möglich.
(2) Nach den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die PAVIS Payments dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der PAVIS Payments gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den entsprechenden Geldbetrag zurück zu erlangen.
6.1 Die PAVIS Payments führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Ziffern 12.1, 13.1.1 und 13.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Ziffern 4.1 und 4.2) vorliegen, dieser vom Kunde autorisiert ist (siehe Ziffer 4.3) und ein zur Ausführung des Überweisungsauftrags ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden ist („Ausführungsbedingungen“).
6.2 Die PAVIS Payments und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Ziffer 4.1) auszuführen.
7.1 Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Ziffer 6.1) nicht erfüllt, kann die PAVIS Payments die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die PAVIS Payments den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Ziffer 12.2 beziehungsweise Ziffer 13.1.2 und 13.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dabei wird die PAVIS Payments, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
7.2 Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die PAVIS Payments erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die PAVIS Payments dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben.
8.1 Im Rahmen der Ausführung des Überweisungsauftrags übermittelt die PAVIS Payments die in dem Überweisungsauftrag enthaltenen Daten („Überweisungsauftragsdaten“) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsauftragsdaten, zu denen auch die IBAN des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.
8.2 Bei grenzüberschreitenden Überweisungsaufträgen und bei Eilaufträgen im Inland können die Überweisungsauftragsdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsauftragsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.
Der Kunde hat die PAVIS Payments unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu unterrichten.
10.1 Für die Leistungen der PAVIS Payments gegenüber den Kunden fällt kein Entgelt an.
10.2 Ein möglicher Anspruch der PAVIS Payments auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. PAVIS Payments ist insbesondere berechtigt, für die zur Ausführung eines Auftrags des Kunden erforderlichen Aufwendungen einen Vorschuss zu verlangen.
Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als Euro, wird das Entgelt gleichwohl in Euro fällig. Der hierfür geltende Wechselkurs wird für jeden Zahlungsvorgang individuell festgelegt.
Der Kunde muss im Falle von Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen:
12.2.1 Fristlänge
Die PAVIS Payments ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag spätestens innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
12.2.2 Beginn der Ausführungsfrist
(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der PAVIS Payments (siehe Ziffer 5.1).
(2) Vereinbaren die PAVIS Payments und der Kunde, dass die Ausführung des Überweisungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde die PAVIS Payments den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, ist der im Überweisungsauftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der PAVIS Payments (siehe Ziffer 5.1 Absatz 2), so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der PAVIS Payments ergeben sich aus Ziffer 5.1 Absatz 2).
(1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung
Im Falle eines nicht autorisierten Überweisungsauftrags (siehe Ziffer 4.3) hat die PAVIS Payments gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsauftragsbetrag zu erstatten.
(2) Schadensersatzansprüche bei einer nicht erfolgten autorisierten Überweisung, fehlerhaft ausgeführten Überweisung oder nicht autorisierter Überweisung
Der Kunde hat bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisung oder nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:
(1) Haftungsausschluss
Eine Haftung von der PAVIS Payments nach Ziffer 12.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
(2) Ausschluss von Ansprüchen wegen Zeitablaufs
Ansprüche des Kunden nach Ziffer 12.3 und Einwendungen des Kunden gegen die PAVIS Payments aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Aufträge oder aufgrund nicht autorisierter Aufträge sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die PAVIS Payments nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrag hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die PAVIS Payments den Kunden über die Belastungsbuchung spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 13.3 Absatz 2 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
(3) Ausschluss von Ansprüchen aus sonstigen Gründen
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
13.1.1 Erforderliche Angaben
Der Kunde muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Angaben machen:
13.1.2 Ausführungsfrist
Die Überweisungsaufträge werden baldmöglichst bewirkt.
13.1.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden
Es gelten die Regelungen der Ziffern 12.3 und 12.4 entsprechend.
13.2.1 Erforderliche Angaben
Der Kunde muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Angaben machen:
13.2.2 Ausführungsfrist
Die Überweisungsaufträge werden baldmöglichst bewirkt.
13.2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden
Es gelten die Regelungen der Ziffern 12.3 und 12.4 entsprechend.
5 Zum Beispiel US-Dollar.
6 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
7 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
(1) Laufzeit
Dieser Zahlungsdienstevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Maßgabe der Absätze (2) bis (4) gekündigt werden.
(2) Kündigungsrechte des Kunden
Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen kündigen.
(3) Kündigungsrechte beider Parteien
Beide Parteien können diesen Zahlungsdienstevertrag außerordentlich kündigen, wenn die Zusammenarbeit der PAVIS Payments GmbH und der PAVIS GmbH über die Abwicklung, der nach diesem Zahlungsdienstevertrag durchzuführenden Zahlungsvereinbarung, endet. Die Kündigung kann in diesem Fall mit Wirkung zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem auch die Zusammenarbeit endet.
(4) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der PAVIS Payments und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Zahlungsdienstevertrag ist München.
(1) Änderungen dieses Zahlungsdienstevertrags werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des Kunden gemäß 15.3 Absatz 2 – als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Die Frist wird gewahrt, wenn der Kunde seine Ablehnung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an die PAVIS Payments sendet. Auf diese Genehmigungswirkung wird die PAVIS Payments den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen.
(2) Darüber hinaus kann der Kunde den Zahlungsdienstevertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch kostenfrei und fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die PAVIS Payments den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. Gegebenenfalls über diesen Vertrag hinaus bestehende Vertragsbeziehungen bleiben von einer solchen Kündigung unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Die Bedingungen für die Nutzung von Zahlungsdiensten können unter https://www.pavis-payments.de/agb angezeigt und als PDF-Datei abgespeichert werden.